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Maut und Vignettenpflicht: Slowenien


  Slowenien-Vignette
07.08.2008 EU-Kommission teilt Bedenken des ADAC
Diskriminierung wird geprüft
  Die Einführung einer Vignettenpflicht in Slowenien zum 1. Juli hatte zu einem Protest des ADAC bei der EU geführt. Weil keine Kurzzeitvignette angeboten wird, müssen Urlaubsreisende eine teure Halbjahres- oder Jahresvignette kaufen. Jetzt hat die EU-Kommission in Brüssel reagiert: Die Kommission teilt die Besorgnis des ADAC, dass vor allem Transitreisende und Kurzurlauber durch das Fehlen einer Kurzzeitvignette unverhältnismässig belastet und damit diskriminiert werden. Auch wenn die Zuständigkeit zur Erhebung einer Strassennutzungsgebühr bei den Staaten selbst liegt, müssen die Bestimmungen des EU-Vertrages, wie das Diskriminierungsverbot, eingehalten werden. Die EU-Kommission hat deshalb die slowenische Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die kurzfristige Einführung einer zusätzlichen Kurzzeitvignette ist derzeit jedoch noch nicht abzusehen.
  Allerdings zeigt das Beispiel der Vignetteneinführung in Österreich, dass eine Intervention durch die EU-Kommission den Druck, eine Kurzzeitvignette einzuführen, erheblich erhöht. Auch in Österreich sollte 1996 kein "Kurzzeitpickerl" angeboten werden. Um nicht gegen  EU-Recht zu verstossen, mussten die Österreicher letztlich nachgeben. Ähnliches ist nun auch im Fall Sloweniens zu hoffen. Bisher weigert sich die slowenische Regierung jedoch, ihr System zu verändern. Proteste des ADAC gegen die gewählte Form der Staffelung, in Jahres- und Halbjahresvignette, blieben bislang von den slowenischen Behörden ungehört.
 

Reisenden, die nach oder durch Slowenien fahren, rät der ADAC sich die Vignette in jedem Fall bereits vor Einreise nach Slowenien, an Tankstellen in Österreich, spätestens aber an der Grenze zu kaufen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vignettenpflicht drohen erhebliche Bussgelder. Die Strafen zwischen 300 und 600 Euro können die slowenischen Polizeibehörden bei ausländischen Autofahrern an Ort und Stelle kassieren. Seit 1. Juli ist für Pkw bis 3,5 t die Halbjahres- oder Jahresvignette zum Preis von 35 Euro beziehungsweise 55 Euro (für Motorräder 17,50 und 27,50 Euro) auf Autobahnen und Schnellstrassen vorgeschrieben.

Quelle: ADAC  
   
 

 

 

 

 

     
 
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